1. Kommissionsgeschäft: Annahme, Verkauf und Rückgabe
First Class Klamotte nimmt Kleidung für zwei Monate in den Verkauf, gesonderte Absprachen werden immer zum Auftrag vermerkt. Die Kleidung abgebende Person erklärt verbindlich, dass es sich um Eigentum handelt. Weiter wird versichert, dass keine Verletzung des Marken-/ Plagiatsrechts vorliegt und für alle zivilrechtlichen Ansprüche gehaftet. Die Kleidung abgebende Person erhält bei Verkauf 50% ausgezahlt. Mit Ablauf der Abholfrist müssen Ware und Verkaufserlös unter Nennung der Auftragsnummer abgeholt werden. Nicht abgeholte Ware geht nach Ablauf der Frist in meinen Besitz über. Der Verkaufserlös kann bis spätestens 30.04.2027 abgeholt werden.
2. Haftung
First Class Klamotte übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden, oder höherer Gewalt. Ebenso ist eine Haftung bei Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen. Bei Verlust/ Diebstahl biete ich an, die Ware als verkauft zu betrachten und gemäß der Vereinbarung auszuzahlen.
3. Rechtsgültigkeit
First Class Klamotte behält sich das Recht vor, die AGB zu verändern und diese als neue Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB werden mit der Inkraftsetzung einer Fassung neueren Datums ungültig. Mit Unterschrift auf dem Auftragszettel erklärt sich die Kleidung abgebende Person mit den gültigen AGB einverstanden.
4. Gewährleistung
Da es sich um einen Verkauf von Privat an Privat handelt und First Class Klamotte als Vermittler agiert, sind Gewährleistung und Garantie ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Kauf nimmt der Käufer/ die Käuferin das Angebot so wie besehen an, Kommissionsware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Heike Hesemann alias First Class Klamotte, Körnerwall 1, 28203 Bremen – Stand 10.10.2026

